Stand: 01.11.2011



§1 Geltungsbereich


(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Vier von Tausend GmbH (im folgenden printagenten) und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.


(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung.


§2 Angebot und Vertragsschluss


(1) Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde den printagenten ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung der printagenten per E-Mail beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Wird vom Kunden eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Kunden zustande.


(2) Soweit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und die printagenten den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich.


(3) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.


(4) Die printagenten behalten sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.


§3 Lieferung, Versandkosten


(1) Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von den printagenten ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Regelmäßig sind angegebene Liefertermine Angaben für geplante Auslieferungstermine.


(2) Wird der vereinbarte Liefertermin durch die printagenten nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.


(3) Die Lieferzeit verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Betriebsstörungen - insbesondere Störungen in den Datenleitungen - soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner des Auftragnehmers eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten.


§4 Preise und Rechnungslegung


(1) Die auf der Website genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind werden gesondert berechnet.


(2) Die printagenten versenden Rechnungen per Email. Die Zusendung einer Rechnung per Post ist möglich, hierfür berechnen die printagenten dem Kunden eine Kostenpauschale für Bearbeitung und Porto. Mit seinem Angebot erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Form der Übermittlung der Rechnung. Die Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung.


(3) Es gelten die dem Kunden angegebenen Zahlungsarten.


(4) Im Falle von Rücklastschriften, hat der Kunde die den printagenten von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften.


(5) Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in Österreich (EU-Ausland) und verfügt dieser über eine gültige USt-IdNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer falschen USt-IdNr. die Lieferung als steuerfrei behandelt worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Kunden, die der Auftragnehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, so schuldet der Unternehmer die entgangene Steuer. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis.


(6) Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden im Verlauf des Bestellvorgangs angezeigt.


(7) Die von den printagenten erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Die printagenten können bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.


(8) Sollte der Kunde eine nachträgliche Stornierung des mit den printagenten geschlossenen Vertrages wünschen, sehen wir uns gezwungen, eine Bearbeitungspauschale für geleistete Arbeiten in Rechnung zu stellen.

Bei Bestellungen mit einer Rechnungssumme bis € 300,00 wird eine Pauschale in Höhe von € 20,00 berechnet.

Bei Bestellungen mit einer Rechnungssumme ab € 300,00 wird eine Pauschale in Höhe von € 30,00 berechnet.

Bei Bestellungen mit einer Rechnungssumme ab € 501,00 wird eine Pauschale in Höhe von € 50,00 berechnet.

Sollte die Stornierung am gleichen Tag der Bestellung erfolgen, werden die printagenten kostenlos eine Stornierung der Bestellung entgegennehmen.


§5 Druckdaten, Prüfungspflicht


(1) Die printagenten führen alle Druckaufträge auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.


(2) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von den printagenten verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten der printagenten. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt.


(3) Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so können die printagenten die Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, das die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.


(4) Sofern vom Kunden Druckdaten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Druckdaten und Datenträgeraustausch, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Druckdaten. Druckdaten werden vom Auftragnehmer nicht archiviert. Der Auftragnehmer leistet keinerlei Ersatz für verlustig gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wieder hergestellt werden müssen, ist dies Sache des Kunden.


§6 Beanstandungen


(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Dies gilt auch, wenn die printagenten die Ware auf Verlangen des Kunden an Dritte liefert. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung / Fertigungsreifeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung / Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.


(2) Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb einer Woche nach Erhalt bei den printagenten schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an.


(3) Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden.


(4) Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei den printagenten gedruckt wurde.


(5) Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge.


§7 Gewährleistung


(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so haben die printagenten wahlweise unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lassen die printagenten eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Die printagenten haften für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware.


(2) Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware.


(3) Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wenn Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr.1 BGB oder des § 634 a Abs.1 Nr. BGB nicht betroffen sind.


§8 Haftung


(1) Die printagenten haften nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Ansonsten haften die printagenten nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.


(2) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der printagenten oder deren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


(3) Soweit die Haftung der printagenten ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§9 Eigentum, Archivierung, Urheberrecht


(1) Die von den printagenten hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum.


(2) Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus bei den printagenten aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt.


(3) Die Erzeugnisse der printagenten werden ausschließlich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten erstellt. Die printagenten haben auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt.


(4) Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde stellt den printagenten, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, vorbehaltlos frei.


§10 Eigentumsvorbehalt


(1) Die printagenten behalten sich das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Kunde tritt den printagenten bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich der Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die Abtretung wird hiermit angenommen.


(2) Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die printagenten verpflichten sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt hat oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, können die printagenten verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.



(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können die printagenten die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Die printagenten verpflichten sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt den printagenten.


(4) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere dem Zahlungsverzug des Kunden sind die printagenten berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies haben die printagenten ausdrücklich erklärt.


§11 Zahlungsfälligkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht


(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss (Erhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung) zur Zahlung fällig.


(2) Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.


(3) Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§12 Datenschutz


(1) Gemäß § 4 Abs. 1 TDDSG ist der Auftragnehmer verpflichtet, Sie als Kunden über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils ausführlich zu informieren. Ihre bei uns gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich im zur Ausführung Ihrer Bestellung erforderlichen Umfang an unsere Partnerunternehmen weitergegeben. Ihre Daten werden nicht an andere als zum Firmenverbund gehörende Unternehmen zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung verwendet.


(2) Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer E-Mail an info@printagenten.de mit Angabe seiner Kundennummer widerrufen. Dies bedeutet dann eine komplette Löschung seines Profils aus der Datenbank der printagenten.


§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit


(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(2) Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Die printagenten sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.


(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.